Nationale Organi­sation

Die Nationale Versammlung, zu der alle Mitglieder eingeladen sind, bildet die Legis­lative des Verbandes. Sie findet einmal jährlich im ersten Quartal des Jahres statt und entscheidet im Wesent­lichen über die Anträge des Zentral­vor­standes sowie über einge­gangene Anträge der Mitglieder. 

Der Zentral­vorstand leitet den Verband und schlägt aus seiner Reihe das Präsidium vor. Er ist zuständig für die strate­gische Ausrichtung des Verbandes, er koordiniert und dokumentiert die Verbands­ak­ti­vitäten und bereitet die Nationale Versammlung vor. 

Die Geschäfts­stelle wird durch den Zentral­vorstand besetzt. Sie führt das operative Geschäft des Verbandes.

Der Zentral­vorstand kann thema­tische Arbeits­gruppen einsetzen. Eine ständige Arbeits­gruppe ist das Redak­ti­onsteam der Verband­spu­bli­kation «Heft». Eine temporäre Arbeits­gruppe beschäftigt sich mit der Erarbeitung einer neuen visuellen Identität und der Webseite.

In jedem Kanton gibt es eine Person, die den Kontakt der lokalen Gruppe mit dem Zentral­vorstand gewähr­leistet. Die Vertreter*innen der Kantone stehen in regel­mässigen Kontakt zueinander und zum Zentral­vorstand.

Zentral­vorstand

Geschäfts­stelle

Arbeits­gruppen